Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
 

Organisatorisches

Für einen reibungslosen Ablauf und eine gute Zusammenarbeit haben wir hier schon einige allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie weitere Fragen, Wünsche oder Anregungen haben. Wir freuen uns über den Austausch mit Ihnen und finden in einem persönlichen Gespräch in der Regel auch für Probleme eine individuelle Lösung.

 

 

bild

Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen einen Behandlungsbeginn von spätestens 28 Tagen nach Ausstellung der ärztlichen Verordnung für Ergotherapie vorschreiben. Bei BG- Verordnungen liegt die Frist bei 14 Tagen. Melden Sie sich daher bitte für eine Terminvereinbarung umgehend bei uns, sobald Sie eine Verordnung erhalten haben.

 

Unbenannt
bild

Gerne können Sie auch schon vor Ihrem ersten Termin bei uns vorbeikommen und uns Ihre Verordnung bringen. Dies ermöglicht uns, dass wir die Verordnung auf ihre Gültigkeit prüfen und nötige Änderungen oder Korrekturen vor dem Behandlungsbeginn in die Wege leiten können. Ein weiterer Vorteil für Sie ist, dass Sie die Anmeldeformalitäten bereits erledigen können. Somit bleiben in der ersten Therapieeinheit mit Ihrer Therapeutin mehr Zeit für das Kennenlernen und die Anamnese. 

 

Unbenannt

Bild

Wir führen unsere Praxis nach dem Bestellprinzip. Das bedeutet, dass der mit Ihnen vereinbarte Termin ausschließlich für Sie reserviert ist. Sollten Sie einmal verhindert sein, können Sie Ihren Termin bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei absagen. Nehmen Sie einen Termin nicht wahr oder sagen ihn nicht rechtzeitig ab, erheben wir eine Ausfallgebühr. Diese entspricht unserem entgangenen Verdienst und hilft uns, unsere Praxis und Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. 

 

Unbenannt
Bild

Ergotherapie ist ein Heilmittel, dessen Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Für Versicherte ab 18 Jahren besteht jedoch eine gesetzliche Zuzahlungspflicht als Teil der finanziellen Selbstbeteiligung an den individuellen Krankheitskosten. Diese setzt sich zusammen aus einer Verordnungsgebühr von 10 € + 10 % der Kosten für jede in Anspruch genommene Leistung. Es gibt die Möglichkeit, eine Befreiung von Zuzahlungen wegen Überschreitung der sog. Belastungsgrenze (§ 62 SGB V) zu beantragen. Gerne berechnen wir Ihnen die Höhe der Zuzahlung vor Beginn der Therapie oder informieren Sie über die Voraussetzungen einer Zuzahlungsbefreiung.

 

Unbenannt

Bild

Sind Sie privat oder über die Beihilfe versichert, schließen wir vor Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung ab. Unsere Preise richten sich hierbei nach der GebüTh – der Gebührenübersicht für Therapeuten. In der Regel werden die Kosten für die Ergotherapie von privaten Krankenversicherungen und Beihilfe übernommen. Der Umfang und die Höhe der Kostenerstattung hängen jedoch von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung darüber zu informieren, in welcher Höhe die Kosten für ergotherapeutische Behandlungen übernommen werden. Gerne erstellen wir Ihnen hierfür einen Kostenvoranschlag.